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Eine E-Rechnung ist kein PDF.

Das ist der häufigste Irrtum – und der Grund, warum viele Betriebe glauben, sie seien längst fertig. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte Datei, die die Software Ihres Kunden auslesen kann. Sehen Sie selbst, was das bedeutet.

Rechnung_2027-0041

Meisterbetrieb Klein GmbH
Hüttenstraße 12 · 57080 Siegen

Rechnung2027-0041

Stadtwerke Muster AG
Am Markt 3 · 57072 Siegen

Elektroinstallation Werkhalle1.840,00
Materialpauschale312,50
Anfahrt47,50

Gesamt brutto 2.618,00 €

Zahlbar bis 14.02.2027 ohne Abzug.

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  <ram:IssueDateTime>20270131</…>
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    <ram:Name>Meisterbetrieb Klein GmbH</…>
    <ram:PostcodeCode>57080</…>
  </ram:SellerTradeParty>
  <ram:LineTotalAmount>2200.00</…>
  <ram:TaxTotalAmount>418.00</…>
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</rsm:CrossIndustryInvoice>

Derselbe Beleg, wie ihn Ihr Buchhaltungsprogramm anzeigt. Auszug aus dem XML-Datensatz. Diesen Teil verlangt das Gesetz – nicht die Optik.

Kurz erklärt: Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und sich ohne Medienbruch maschinell verarbeiten lässt. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. In Deutschland erfüllen XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 diese Anforderung. Eine Papierrechnung oder ein einfaches PDF gilt dagegen als sonstige Rechnung.

Der Unterschied ist nicht optisch, sondern technisch: Entscheidend ist nicht, wie die Rechnung aussieht, sondern ob die Software des Empfängers Rechnungsnummer, Beträge und Steuersätze als Datenfelder auslesen kann.

Wo Sie heute stehen könnten

FormatE-Rechnung?
Papier oder PDF per Mailnur Sichtdokument Nein
ZUGFeRD ab 2.0.1PDF mit eingebettetem XML Ja
XRechnungreines XML, kein Sichtdokument Ja

Drei Sätze, die wir fast täglich hören

Ich schicke meine Rechnungen doch längst als PDF per Mail.

Ein PDF ist für das Finanzamt eine sonstige Rechnung – dieselbe Kategorie wie Papier. Es fehlt der maschinenlesbare Datensatz. Gültig sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Das betrifft doch erst die Großen.

Beim Empfangen gibt es keine Größengrenze: Seit Januar 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen annehmen und aufbewahren können. Nur beim Schreiben gibt es Übergangsfristen.

Das macht mein Steuerberater.

Ihr Steuerberater bucht. Ausgestellt wird die Rechnung in Ihrem Betrieb – aus Ihrem Programm, mit Ihren Stammdaten. Genau dort setzen wir an.

Ab wann gilt was – und für wen

Keine Panik nötig, aber auch kein Grund zu warten: Die Umstellung betrifft Ihre Stammdaten, Ihre Vorlagen und die Art, wie Belege bei Ihnen abgelegt werden. Das ist Arbeit für einen Termin, nicht für eine Mittagspause.

01.01.2025

Empfangen ist Pflicht

Jeder inländische Betrieb muss E-Rechnungen annehmen können. Ein E-Mail-Postfach reicht technisch – die Aufbewahrung nicht.

Gilt bereits

bis 31.12.2026

Übergangsfrist

Papier und PDF sind beim Ausstellen noch erlaubt – wenn Ihr Kunde zustimmt. Diese Zustimmung darf er jederzeit zurückziehen.

Wir sind hier – 20. September 2026

01.01.2027

Über 800.000 € Umsatz

Lag Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 €, müssen Sie ab diesem Tag E-Rechnungen ausstellen. Ohne Übergang, ohne Zustimmungslösung.

Noch 103 Tage

01.01.2028

Alle übrigen Betriebe

Ab hier gilt die Pflicht für jedes Unternehmen im B2B-Geschäft – vom Elektrobetrieb bis zum Einzelbüro.

Noch 468 Tage

Ausgenommen bleiben Rechnungen an Privatkunden, Kleinbeträge bis 250 € und Fahrausweise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen empfangen, aber nicht ausstellen.

Was sich in Ihrem Betrieb tatsächlich ändert

Ihre Stammdaten müssen stimmen

Steuernummer, USt-IdNr., vollständige Anschriften, Zahlungsbedingungen, Bankverbindung: Was im Briefkopf hübsch aussah, muss jetzt als Feld sauber gefüllt sein. Fehlt ein Pflichtfeld, wird die Rechnung abgewiesen.

Ihre Vorlagen werden zu Datensätzen

Freitextzeilen wie „wie besprochen" oder handgeschriebene Nachlässe lassen sich nicht abbilden. Positionen brauchen Menge, Einheit, Einzelpreis und Steuersatz – jede für sich.

Die Ablage wird ernst

Eingehende E-Rechnungen müssen acht Jahre unveränderbar aufbewahrt werden. Ein Ordner auf dem Desktop erfüllt das nicht. Wir bringen das mit Ihrer E-Mail-Archivierung zusammen.

Ihr Kunde prüft automatisch

Größere Auftraggeber und öffentliche Stellen lassen eingehende Rechnungen maschinell validieren. Wird sie zurückgewiesen, läuft keine Zahlungsfrist – und Sie merken es oft erst beim Mahnlauf.

Lexware Office – von uns eingerichtet

Wir sind Partner von Lexware Office. Sie schreiben Ihre Rechnung wie bisher, das Programm erzeugt daraus im Hintergrund eine gültige E-Rechnung – als XRechnung oder ZUGFeRD, je nachdem, was Ihr Kunde braucht. Eingehende E-Rechnungen werden gelesen und vorkontiert an Ihren Steuerberater übergeben.

Für Betriebe, die lieber eine Warenwirtschaft mit Angeboten, Aufträgen und Lager möchten, kommt in Kürze OrgaMAX dazu. Wir sagen Ihnen ehrlich, welches der beiden zu Ihrer Arbeitsweise passt – und wenn keins passt, auch das.

  • XRechnung und ZUGFeRD 2.x aus derselben Maske
  • Eingangsrechnungen automatisch ausgelesen
  • Schnittstelle zu DATEV und zu Ihrem Steuerberater
  • Läuft im Browser – auch vom Transporter aus
  • Rechtssichere Aufbewahrung inklusive

Wie wir das mit Ihnen machen

1

Bestandsaufnahme

Wir schauen uns an, womit Sie heute Rechnungen schreiben, wer Ihre Auftraggeber sind und was davon betroffen ist. Am Ende wissen Sie, ob Sie 2027 oder 2028 dran sind – und was zu tun ist.
2

Einrichtung und Datenübernahme

Wir richten Lexware Office ein, übernehmen Kunden, Artikel und Vorlagen, prüfen jedes Pflichtfeld und verschicken mit Ihnen gemeinsam die erste echte E-Rechnung an einen Testempfänger.
3

Einweisung – und danach erreichbar

Eine Stunde am Gerät, mit den Leuten, die es später bedienen. Danach sind wir die Nummer, die Sie anrufen, wenn eine Rechnung zurückkommt. Aus Siegen-Eiserfeld, nicht aus einer Warteschleife.

Der E-Rechnungs-Check

Kostenlos und unverbindlich. Sagen Sie uns in drei Zeilen, wie Sie heute Rechnungen schreiben – wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Danach richtet sich, ob für Sie der 01.01.2027 oder der 01.01.2028 gilt.

Keine Newsletter-Anmeldung, kein Vertrag, kein Rückruf um 20 Uhr.

Lieber direkt sprechen?

(0271) 499 118 48

Montags bis freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr. Oder schreiben Sie an Bitte Javascript aktivieren!.


Was danach passiert

  1. Wir melden uns innerhalb eines Werktags – per Telefon oder Mail, wie es Ihnen lieber ist.
  2. Bestandsaufnahme
  3. Sie bekommen schriftlich, welcher Stichtag für Sie gilt und was die Umstellung kostet.

reikotec. Computer & Service · Eiserfelder Str. 449 · 57080 Siegen-Eiserfeld

Häufige Fragen aus dem Siegerland

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Ein PDF ist ein Bild einer Rechnung. Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten strukturiert nach der europäischen Norm EN 16931, sodass die Software des Empfängers sie ohne Abtippen auslesen kann. Zulässig sind in Deutschland XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein ZUGFeRD-Beleg sieht aus wie ein PDF – im Inneren steckt zusätzlich der Datensatz.

Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben?

Bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 € ab dem 1. Januar 2027, sonst ab dem 1. Januar 2028. Empfangen und aufbewahren können müssen Sie E-Rechnungen dagegen schon seit dem 1. Januar 2025.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen befreit. Annehmen und revisionssicher aufbewahren müssen aber auch sie – ein Kunde darf Ihnen seine Rechnung als XRechnung schicken, und Sie müssen damit umgehen können.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Sichtdokument – Standard bei öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD ist ein Hybrid: ein PDF, in das die XML-Datei eingebettet ist. Sie sehen eine gewohnte Rechnung, die Software Ihres Kunden liest die Daten. Für den Mittelstand ist ZUGFeRD meist die bequemere Wahl.

Gelten die Regeln auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Die Pflicht gilt nur zwischen inländischen Unternehmen. Wenn Sie ein Bad bei einer Privatfamilie einbauen, bleibt alles wie bisher. Sobald derselbe Betrieb für eine Hausverwaltung oder die Stadt arbeitet, greift sie.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre, und zwar den strukturierten Datensatz selbst – unveränderbar und maschinell auswertbar. Ein Ausdruck genügt nicht. Wer bereits eine GoBD-konforme Archivierung nutzt, hat diesen Teil erledigt.

Was kostet die Umstellung bei reikotec.?

Der Check ist kostenlos. Die Einrichtung rechnen wir nach unseren normalen Sätzen ab – Vor-Ort-Service ab 39,50 € inkl. MwSt., 24,75 € je 15 Minuten. Die Lizenz für Lexware Office kommt monatlich dazu. Nach dem Check wissen Sie die Summe, bevor Sie zusagen.

Rechtsgrundlage und Stand

Die E-Rechnungspflicht ergibt sich aus § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes; die Übergangsfristen stehen in § 27 Abs. 38 UStG. Die Befreiung der Kleinunternehmer vom Ausstellen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 ergänzt. Einzelheiten zur Anwendung regelt das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 (III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007). Die verkürzte Aufbewahrungsfrist von acht Jahren folgt aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz.

Diese Seite wird von reikotec. Computer & Service gepflegt – seit über 25 Jahren IT-Fachbetrieb in Siegen-Eiserfeld, Partner von Lexware Office. Wir betreuen Betriebe in Siegen, Netphen, Kreuztal, Freudenberg, Wilnsdorf, Neunkirchen, Burbach und Hilchenbach.

Stand: . Keine Rechtsberatung – für die steuerliche Würdigung Ihres Einzelfalls ist Ihr Steuerberater zuständig.

Wir sind ein starkes Team mit starken Partnern...